Neue Solarförderung für Elektroautofahrer

PV Anlage, Speicher und Wallbox


KFW 442 bis zu 10.200€

Zuschuss je Projekt

Was wird gefördert?


Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und Nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:


• Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung

• Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität

• Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung 


Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden. Für Ladestationen, die bidirektionales Laden ermöglichen, gibt es zusätzlich zur Förderung der Ladestation einen Innovationsbonus. Im Haushalt der antragstellenden Person muss zwingend ein Elektroauto (Definition siehe Teil 2) zugelassen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt sein. 


Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.

Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen:


- Photovoltaikanlage 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro


- Solarstromspeicher 250 Euro pro kWh Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro


- Ladestation 600 Euro pauschal Innovationsbonus bidirektionales Laden 600 Euro pauschal


Maximal können Sie eine Förderung von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. 


Wir begleiten Sie von A - Z durch die Förderung ohne jeglichen Aufwand für Sie!

Was wird gefördert ?


Welches Kosten können nun tatsächlich bei dieser KFW 442 Förderung berücksichtigt werden ?


Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:


• Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Solarstromspeicher und Ladestation


• Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem / Lastmanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems


• Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)


• Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel auch Erdarbeiten oder Dacharbeiten)


• Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

 

• Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems .


Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.



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